Für Tierhalter

Die wichtigsten Informationen für Ihren Besuch bei uns

Terminsprechstunde

Um Wartezeiten möglichst kurz zu halten, bieten wir eine reine Terminsprechstunde. Termine können von Montag bis Samstag innerhalb unserer Sprechzeiten vereinbart werden – gerne über die Online-Terminbuchung. Die genauen Öffnungszeiten erfahren Sie auf der Kontaktseite

  • Gebühren
  • Notfälle
  • Tierkrankenversicherung
  • Medikamentenvergabe

Gebühren

Unsere Gebühren sind gesetzlich geregelt

Wir informieren Sie gerne vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Im Einzelfall können durch unerwartete Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier informieren wir Sie vor dem Eingriff über die entstehenden Mehrkosten. Alle Preise entsprechen selbstverständlich der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Die gebühren sind direkt im Anschluss in bar oder per EC-/Kredit-Karte zu zahlen. Ein Rechnungsversand, sowie die Zahlung per Überweisung sind nicht mehr möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Notfälle

Für die Behandlung von Notfällen sind auch außerhalb unserer Öffnungszeiten von 8.00 bis 22.00 Uhr für Sie da. Sie erreichen uns über unser Notfalltelefon 0171-6221699

Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, vor und nach unserem regulären Sprechzeiten einen höheren Gebührensatz zu erheben. Dieser besteht aus einer "Notdienstgebühr" von 50,- € (zzgl. Mehrwertsteuer) sowie der Berechnungen des zwei- bis vierfachen Satzes unserer tierärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Tierkrankenversicherung

Wie sinnvoll ist eine Tierversicherung?

Diese Frage wird uns Tierärztinnen und Tierärzten immer wieder gestellt. Durch den tiermedizinischen Fortschritt und die novellierte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sind die Tierarztkosten in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Daher erscheint es sinnvoll, dass auch Tiere krankenversichert werden. Wir empfehlen Ihnen zumindest einen OP-Kostenschutz.

Eine mögliche Entscheidungshilfe erhalten Sie hier: EisbaumTabelle | Vergleichstabelle für Tierkrankenversicherungen.

Medikamentenvergabe

Hausapotheke

Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen wir wegen gesetzlicher Vorgaben (Arzneimittelgesetz und Tierärztliche Hausapothekenverordnung) nur nach einer Untersuchung des Patienten durch uns ausgegeben  – oder wenn ein Tier zur weiteren Behandlung an uns überwiesen wurde. Für die Abgabe von Dauermedikamenten muss ein Patient mindestens einmal innerhalb von zwölf Monaten bei uns vorgestellt werden.

Unsere Hausapotheke ist von Montag bis Freitag durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet.